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by iNetCom
Unsere Argumente für ein NEIN

Unverhältnismässigkeit: Die Fortpflanzungsmedizin ist bereits streng geregelt.
Die Schweiz setzt der Fortpflanzungsmedizin bereits heute klare und sehr strenge Schranken: einerseits mit dem bestehenden Verfassungsartikel 119 (alter BV Artikel 24novies) und andererseits mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Ethisch umstrittene Methoden wie Eispende, Embryonenspende, Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik (genetische Untersuchung von Embryonenzellen), Keimbahntherapie (verändernde Eingriffe in das Erbgut von Keimzellen und Embryonen), Klonen (künstliche Erzeugung genetisch identischer Wesen), Embryonenforschung, Chimären- und Hybridbildungen (Verschmelzung von nichtmenschlichem und menschlichem Erbgut) etc. sind bereits heute verboten. Vor diesem Hintergrund sind die zwei von den InitiantInnen geforderten Verbote unverhältnismässig.

Verbots-Initiative: Die Betroffenen werden übergangen.
Mit der Initiative werden absolute Verbote medizinischer Methoden zur Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit angestrebt. Solche Verbote gelten in keinem anderen Land der Welt gelten. Der Weg, vor Missbräuchen zu schützen, indem man einfach die wichtigsten medizinischen Fortpflanzungshilfen generell verbietet, kann nicht der richtige sein. Denn bei diesem Ansatz werden die Betroffenen vollständig übergangen. Vielmehr geht es darum, vor Missbräuchen zu schützen, ohne gleichzeitig sinnvolle Anwendungen zu verbieten. Die bereits bestehenden Regelungen in der Schweiz, sind das beste Beispiel dafür, dass dies möglich ist.

Verbot bewährter Methoden: Seit 30 Jahren erfolgreich angewandt.
Die Verwendung von Spendersamen wird in der Schweiz schon seit 30 Jahren und die In-vitro-Fertilisation schon seit 15 Jahren erfolgreich praktiziert. 1985 kam in der Schweiz das erste in vitro gezeugte Kind auf die Welt. Alleine 1997 wurden in unserem Land rund 400 mit Hilfe medizinisch unterstützter Fortpflanzungsmethoden gezeugte Kinder geboren. In den letzten 20 Jahren sind weltweit 400'000 bis 500'000 Kinder mit einer In-vitro-Fertilisation oder einer verwandten Methode gezeugt worden. Die Erfolgsquote künstlicher Befruchtungen liegt gegenwärtig im Bereich von jener einer natürlichen Zeugung, nämlich bei etwa 22,5% pro Übertragung. Es ist nicht einzusehen, warum diese Behandlungsmethoden nun nach so vielen Jahren der Erfahrung und des Erfolgs verboten werden sollen.

Verbot der wichtigsten Methoden: Die Behandlung der wichtigsten Krankheitsursachen wird verunmöglicht.
Zu den häufigsten Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit bei der Frau zählen anatomische Probleme wie z.B. ein Eileiterverschluss. Die In-vitro-Fertilisation ist die heute am häufigsten angewandte Methode, um solche Probleme zu umgehen. Zu den häufigsten Ursachen für männliche Unfruchtbarkeit gehören Störungen bei der Spermaproduktion, die die Qualität und/oder Quantität der Spermien beeinflussen. In Fällen schwerer männlicher Unfruchtbarkeit werden entweder Spendersamen verwendet oder die sogenannte Mikroinjektion angewandt. Mit diesen Verfahren kann selbst dann eine Befruchtung erzielt werden, wenn nur sehr wenige normale Spermien gewonnen werden können, oder wenn die Befruchtungsfähigkeit der Spermien stark gemindert ist. Dabei kann ein einziges Spermium ausgewählt und direkt unter dem Mikroskop - also ausserhalb des Körpers der Frau - in die Eizelle gebracht werden. Bei Annahme der Initiative wären also die heute am erfolgreichsten angewandten Methoden zur Behebung der häufigsten Ursachen weiblicher und männlicher Unfruchtbarkeit verboten. Eine derart radikale Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten ist unethisch und unverantwortlich.

Zerstörung der letzten Hoffnung: Die Aussicht auf ein Kind sinkt auf Null.
Bei Annahme der Initiative hätten viele Paare überhaupt keine Chance mehr auf ein Kind. So kommt es z.B. vor, dass ein Mann überhaupt keine Spermien bildet. In einem solchen Fall ist die Aussicht auf ein Kind ohne Spendersamen gleich Null. Denn selbst wenn es gelingen sollte, mit den aller neusten Methoden ein einziges verwendbares Spermium zu gewinnen, müsste dieses unter dem Mikroskop - also ausserhalb des Körpers der Frau - in die Eizelle gebracht werden. Und auch das wäre nach Annahme der Initiative verboten.

Verbot der Behandlung einer Krankheit: Eine Patientengruppe wird diskriminiert.
Man stelle sich vor, in der Schweiz würden die erfolgreichsten medizinischen Methoden zur Behandlung von Krebs verboten - unvorstellbar! Aber genau eine solche unglaubliche Forderung stellen die InitiantInnen, mit dem einzigen Unterschied, dass es sich bei der Krankheit nicht um Krebs, sondern um ungewollte Kinderlosigkeit handelt. Es gibt kein Recht auf ein Kind, genau sowenig wie es kein Recht auf Heilung einer Krankheit gibt. Aber es gibt ein Recht auf medizinische Behandlung einer Krankheit. Und dieses darf keinem ungewollt kinderlosen Paar abgesprochen werden, genauso wenig wie keinem anderen kranken Menschen in der Schweiz.

Die Zahl der Betroffenen ist gross: Jedes sechste Paar in der Schweiz ist ungewollt kinderlos.
Die InitiantInnen anerkennen die ungewollte Kinderlosigkeit nicht - wie von der Weltgesundheitsorganisation WHO definiert - als Krankheit. Aber auch dies ändert nichts am Leiden der betroffenen Menschen. Und es sind viele: In der Schweiz ist jedes sechste Paar ungewollt kinderlos. Auch der oft gehörte Ausspruch, ein Leben könne auch ohne Kinder sinnvoll sein, ist angesichts jener Paare, die sich nichts sehnlichster wünschen als ein Kind, ungerecht und eine zynische Bagatellisierung einer Krankheit.

Zweiklassenmedizin: Behandlung nur für Paare, die es sich leisten können.
Bei Annahme der Initiative wird der Wunsch der vielen ungewollt kinderlosen Paare in der Schweiz nach einem Kind nicht kleiner. Schon heute ist abzusehen, dass die Annahme der Initiative nicht zu einem Verzicht auf die Methoden, sondern zur Zweiklassenmedizin führen wird: Paare, die über die nötigen Finanzen verfügen, werden auf eine Behandlung im Ausland ausweichen, während Paare, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, von einer Behandlung ausgeschlossen bleiben.

Fortpflanzungstourismus: wenn nicht in der Schweiz, so dann im Ausland.
Bei Annahme der Initiative können sowohl das Verbot der Verwendung von Spendersamen, als auch das Verbot der In-vitro-Fertilisation durch Behandlung im Ausland umgangen werden. Die Initiative will ja die Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau verbieten, nicht aber die hormonelle Stimulation, welche der Befruchtung vorausgeht. Das heisst, es ist ohne weiteres möglich, die Vorbereitungsphase in der Schweiz durchzuführen und ein Paar lediglich zur restlichen Behandlung für wenige Tage ins Ausland zu schicken.

Isolierte Schweiz: Kein anderes Land Europas kennt solche Verbote.
Die Schweiz wird bei Annahme der Initiative in eine im europäischen Vergleich isolierte Rechtslage in Kauf nehmen. Kein einziges Land in Europa kennt ein generelles Verbot der In-vitro-Fertilisation und der Verwendung von Spendersamen. Dies dürfte es den ungewollt kinderlosen Paaren um so schwieriger machen, solche Verbote im eigenen Land zu akzeptieren. Jene, die es sich finanziell leisten können, werden sich im Ausland behandeln lassen.

Verletzung der persönlichen Freiheit: Betroffene dürfen nicht bevormundet werden.
Ob ein ungewollt kinderloses Paar dieses Schicksal als gegeben annehmen, oder ob es die medizinischen Möglichkeiten ausschöpfen will, ist eine Entscheidung, die zum Grundrecht der persönlichen Freiheit jedes Menschen in der Schweiz gehört. Ein freier Entscheid ist aber nur möglich, wenn der Zugang zu den Behandlungsmethoden garantiert ist. Grenzen und Schranken für Missbräuche muss es geben. Diese sind durch den bestehenden Verfassungsartikel 119 (alter BV Artikel 24novies) und das FMedG sinnvoll gesetzt. Die mit der Initiative angestrebten Verbote gehen hingegen weit darüber hinaus und bedeuten eine unzulässige Bevormundung der Paare.